Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lenne-Ruhr-Kanu-Tour GmbH & Co. KG, Ruhrstraße 18, 58239 Schwerte

Vertragsabschluss
Sie können Ihre Kanutour telefonisch oder schriftlich (auch per Fax oder Email) buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung verbindlich zustande. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen nach Bestätigung (Datum des Bestätigungsschreibens) storniert wird. Auf eine gesonderte Annahmeerklärung wird verzichtet. Weicht der Inhalt der
Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, etwa weil Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Anmeldung nicht bekannt waren, so stellt unsere Bestätigung ein neues Vertragsangebot dar.

Stellvertretung
Erfolgt die Anmeldung auch für dritte Personen, so versichert der Anmeldende, von diesen dritten Personen ausdrücklich zur Anmeldung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt zu sein. Soweit die Anmeldung für Minderjährige erfolgt, versichert der Anmeldende, dass die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Die Teilnahmemöglichkeit besteht ab einem Alter von 4 Jahren. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer schwimmen
können. Der Anmeldende haftet neben den von ihm vertretenen Personen für den Reisepreis persönlich.

Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Beginn der Kanutour vom Vertrag zurücktreten. Wir können als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen, wobei wir den Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Beginn der Kanutour in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis wie folgt pauschalieren:
bis zum 14. Tag vor Beginn der Kanutour: 30 %
ab dem 13. Tag vor Beginn der Kanutour sowie
bei Nichtantritt: 85 %

Haftung
Die Haftungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts. Grundsätzlich ist die vertragliche Haftung von Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder wenn wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Teilnahme an einer Kanutour ist mit dem Risiko des Kenterns verbunden. Auf dieses Risiko wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Jeder Teilnehmer muss schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden ersatzlos von der Tour ausgeschlossen. Der Konsum von Alkohol während der Kanutour ist nicht gestattet.

Ausrüstung
Schwimmhilfen werden gestellt und müssen bei der Tour von den Teilnehmern getragen werden. Das Tragen einer Schwimmhilfe ist Pflicht! Sollten Teilnehmer das Tragen von Schwimmhilfen verweigern, erfolgt die Kanutour auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters ist für diesen Fall ausgeschlossen. Zum Schutz des mitgeführten Gepäcks stellt der Veranstalter wasserfeste Behältnisse zur Verfügung. Für die absolute Wasserdichtigkeit wird nicht garantiert. Eine Haftung des Veranstalters für eventuelle Beschädigungen des Inhalts ist ausgeschlossen.

Bootsverleih
Zusätzlich gilt für den Bootsverleih: Alle Boote und Zubehör sind bei Übergabe in technisch einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust berechnen wir Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten. Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Anzahl von Booten erfolgt keine Rückerstattung. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Fahrlässigkeit, übernimmt der Verleiher keine Haftung. Den Weisungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten, da kurzfristige Änderungen der Streckenführung jeder Zeit möglich sind.

Reklamationen
Der Reiseteilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Büro unter den in der Buchungsbestätigung genannten Telefonnummern anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich anzuzeigen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651 c bis § 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Für den Fall, dass eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

LENNE-RUHR-KANU-TOUR GmbH & Co. KG, Ruhrstraße 18, 58239 Schwerte
Sitz der Gesellschaft : Schwerte, Registergericht Hagen: HRA 5854
Geschäftsführung: Bovensmann Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Schwerte, Registergericht Hagen, HRB 9913
Geschäftsführer: Jonas Bovensmann